Gebäudeenergiegesetz und Gebäudeautomation

Das seit Jahresbeginn geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt unter anderem Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden fest.

Mit Gebäudeautomation die Energieeffizienz steigern

Das GEG 2024 stellt mit § 71a die Gebäudeautomation als Möglichkeit für einen energieeffizienten, wirtschaftlichen und sicheren Betrieb bei gleichzeitiger Entlastung des Betriebspersonals in den Mittelpunkt. Neu zu errichtende Nichtwohngebäude müssen ab Anfang 2024 einen Mindestautomatisierungsgrad erfüllen. Nichtwohngebäude im Bestand mit einer Heizungs- oder Klimaanlage > 290 kW müssen bis Ende 2024 mit einem Mindest-Automationsgrad nachgerüstet werden. Dieser Mindest-Automationsgrad umfasst zum einen das Erreichen des Automationsgrades B nach DIN V 18599-11 für die Gewerke Heizung/Kühlung und zum anderen den Einsatz standardisierter Protokolle zur system- und herstellerübergreifenden Kopplung aller Systeme und Anwendungen.

Mindestens Klasse B

Eine Entscheidung zugunsten Gebäudeautomation bedeutet eine Chance zu höherer Energieeffizienz und gleichzeitig höherem Komfort für die Nutzer. Die DIN EN 15232 – auch oft verkürzt als EN 15232 bezeichnet – ermöglicht es, das energetische Einsparpotenzial durch Gebäudeautomation zu ermitteln. Sie enthält im Wesentlichen eine Checkliste, die die Gewerke Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung, Verschattung und Managementfunktionen systematisch hinterfragt. Noch einmal zur Erinnerung: Der Mindest-Automationsgrad liegt bei „Klasse B“. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass auch für alle anderen Gewerke Handlungsbedarf besteht.

Klasse A: hoch energieeffizientes Gebäudeautomationssystem (GA-System) und Technisches Gebäudemanagement (TGM)
Klasse B: erweitertes GA-System und einige spezielle TGM-Funktionen
Klasse C: Standard GA-System
Klasse D: GA-System, das nicht energieeffizient ist

Ohne Gebäudeautomation geht es nicht

Ohne Gebäudeautomation ist ein energieeffizientes Gebäude kaum zu realisieren. Somit stellt sich nicht die Frage nach dem „ob“, sondern nach dem „wie“. Dies wiederum sollte projektindividuell entschieden werden. Dazu steht mit der EN 15232 bzw. ISO 52120 eine anwendbare Norm zur Verfügung, mit der sich der Grad der Automation erfassen und bewerten lässt. Über darauf basierende Checklisten und andere Tools lassen sich zudem Varianten vergleichen und das energetische Einsparpotenzial konkret berechnen.

Unsere Expert*innen begleiten Sie gerne durch diesen Prozess.